Was ändert sich für Ausbildungsschulen durch den neuen Leitfaden Prävention?
Übergangsregelung
- Ausbildungen die bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sind, werden nach den alten AL zertifiziert, wenn der Antrag bis zum 30. November 2020 bei der BVTQ eingegangen ist.
- Ausbildungen die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 starten, können nach den alten AL zertifiziert werden, wenn der Antrag bis 28. Februar 2024 bei der BVTQ eingegangen ist, können aber auch nach den neuen AL zertifiziert werden.
- Ausbildungen die nach dem 1.10.2020 beginnen, müssen nach den neuen AL zertifiziert werden.
Die wichtigsten Änderungen ab 1.10.2020
- Lerninhalten einer Ausbildung müssen in fachpraktische, fachwissenschaftlichen Inhalten und fachübergreifenden Inhalten eingeteilt werden. Lerninhalte und die Stundenzahlen für diese Inhalte, sind durch den Leitfaden Prävention vorgeschrieben.
- Die Lehrbeauftragten für den fachwissenschafltiche Bereich und fachübergreifenden Bereich müssen einen Hochschulabschluss oder einen Abschluss in einem staatlich anerkannten Beruf mit strukturiertem Curriculum im entsprechenden Kompetenzbereich nachweisen.
- Für alle Inhalte und Studen müssen im Ausbildungs-Zertifikat ECTS (Creditpoints) angegeben werden. Es gibtgenaue Vorgaben für die Inhalte und den Workload der Creditpoints.
- Das Zertifikat das die Ausbildungsleiter*innen den Teilnehmern ausstellen, muss die Kompetenzbereiche und die Qualifikation der Lehrbeauftragten bescheinigen.
Ausbildungen die nach dem 31.12.2020 starten brauchen ein Curriculum, das den neuen AL mit den drei Kompetenzbereichen enspricht.
Dieses muss vor Beginn der Ausbildung der BVTQ zur Zertifizierung vorgelegt werden.
Der Qualifikationsnachweis muss durch eine Ausbildung stattfinden. Verschiedene Einzelseminare können nicht als eine Ausbildung anerkannt werden.
Anbieter*innen einer Ausbildung müssen nicht alle Qualifikationen und Kompetenzbereiche in einer Ausbildung selbst abdecken.
Wenn Du Unterstützung durch die Qilin-Akademie für Deine Ausbildung möchtest, dann wende Dich bitte an Gudrun Geibig: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Fon 0171 6884 039
So kannst du mit der Qilin-Akademie zusammen arbeiten.
- Mache eine schriftliche Kooperations-Vereinbarung mit der Qilin-Akademie. Das ist wichtig, damit Deine Ausbildung das Kriterium "Ausbildung aus einem Guß" erfüllt. Patchworkausbildungen mit verschiedenen Anbietern werden in Zukunft von den Krankenkassen nicht mehr anerkannt.
- Erstelle ein detailliertes Curriculum für den fachpraktischen Teil und reiche es zur Zertifizierung bei der BVTQ ein.
- Schreibe in das Curriculum "den fachwissenschaftlichen Bereich und den fachübergreifenden Bereich werden durch Module der Qilin-Akademie abgedeckt"
- Füge die Qualifikation des Ausbildungsleiters für den fachpraktischen Bereich als Dokument hinzu (z.B. Zertifizikat als Ausbilder*in durch die BVTQ)
- Wenn Du selbst über eine Qualifikation im fachwissenschaftlichen verfügst, schreibe in das Curriculum welche Inhalte Duu selbst unterrichtest und welche über die Qqilin-akademie dazu gebucht werden. Lege das Zertifikat mit Deinerr Qualifikation und das Curriculum Deiner Ausbildung im entsprechenden Bereich dem Curriculum bei.
- Dieses Curriculum wird von uns zertifiziert und die Ausbilder und die Teilnehmer haben die Sicherheit, dass ihre Ausbildung am Ende durch die BVTQ und die ZPP anerkannt wird.
- Erstelle ein Zertifikat über die Teilnahme am fachpraktischen Teil der Ausbildung mit 180 Stunden und 6 ECTS.
- Das Zertifikat muss ausdrücklich die Ausbildung in der jeweiligen Lizenz nach den Ausbildungsleitlinien der BVTQ bestätigen.
- Dieses Zertifikat reichen die Teilnehmer zusammen mit den Teilnahmebestätigungen der Module der Qilin-Akademie bei unserer Zertifizierungsstelle ein.
- Wenn alles erfüllt ist, dann bekommen sie von uns (als BVTQ) eine Urkunde über die Qualifikation als Kursleiter oder Kursleiter+Prävention oder Lehrer oder Ausbilder.